V.i.S.d.P.

Verantwortlich/verantwortlich im Sinne des Presserechts
Verantwortlich im Sinne des Presserechts (meist mit V. i. S. d. P. oder ViSdPR abgekürzt) ist die formelhafte Einleitung zur Angabe der Personen, die im Sinne des deutschen Presserechts für den Inhalt einer Zeitung, Zeitschrift oder Ähnlichem verantwortlich sind.

Alternative Namen: ViSdP, ViSdPR

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